Der Pflegedienst Frings
Fürsorglich. Persönlich. Vor Ort.
Fürsorglich. Persönlich. Vor Ort.
Pflegedienst Frings
In Münchhausen und Umgebung sind wir für Sie da – mit Herz, Kompetenz und echter Nähe.
Ob im Alltag, bei Krankheit oder wenn einfach Unterstützung gebraucht wird: Wir begleiten Sie liebevoll und zuverlässig in Ihrem vertrauten Zuhause.
Unsere Pflegekräfte bringen nicht nur fachliches Können mit, sondern auch Menschlichkeit.
Wir hören zu, nehmen uns Zeit und gestalten die Pflege so, wie sie wirklich zu Ihnen passt.
Als regionaler ambulanter Pflegedienst kennen wir die Wege, die Menschen und die besonderen Bedürfnisse vor Ort.
Wir sind schnell bei Ihnen – und immer erreichbar, wenn Sie uns brauchen.
Auch Angehörige finden bei uns Unterstützung, Entlastung und ein offenes Ohr.
Denn Pflege ist Teamarbeit – mit Herz und Verstand.
Individuelle Pflege mit Herz
Jeder Mensch ist einzigartig – und so ist auch unsere Pflege. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ein Betreuungskonzept, das wirklich passt. Dabei stehen Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Ob kurzzeitig oder langfristig, ob intensive Betreuung oder punktuelle Unterstützung: Wir sind flexibel, zuverlässig und immer persönlich erreichbar.
Unsere Pflegeleistungen
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Grundpflege
Die sogenannte Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Pflege. Sie umfasst alle regelmäßig notwendigen pflegerischen Hilfen im häuslichen Umfeld – wie z. B.:
- Körperpflege
- Unterstützung bei der Ernährung
- Mobilität
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Vorbeugende Maßnahmen
Unser Ziel ist es, Menschen in ihrer gewohnten Umgebung so zu unterstützen, dass sie möglichst lange selbstbestimmt und sicher in ihrem Zuhause leben können.
Unsere Pflegekräfte kommen so oft wie nötig – einmal täglich oder mehrmals am Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt in der Regel die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad (2–5) vorliegt. Je nach Pflegegrad stehen monatlich feste Budgets zur Verfügung, die für ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden können.
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Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von Pflegefachkräften im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Diese Leistungen werden durch eine ärztliche Verordnung des Arztes verordnet und direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Leistungen wie z.B.:
- Medikamentenabgabe und Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Stomaversorgung
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Hauswirtschaft
Die Hauswirtschaftshilfe unterstützt Menschen bei den täglichen Arbeiten zuhause, die im Haushalt anfallen und nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können.
Dazu zählen folgende Aufgaben wie z.B.:
- Die Reinigung der Wohnung
- Wäscheservice
- Ihre Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten oder Vermittlung eines Menüservice
- Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder andere Erledigungen
Mit unserer hauswirtschaftlichen Leitung vereinbaren Sie einen Hauswirtschaftsplan, der Ihren Ansprüchen entspricht.
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Verhinderungspflege
Verhinderungspflege – wenn Sie als Pflegeperson eine Auszeit benötigen!
Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Pflegevertretung einspringt, wenn die Hauptpflegeperson – z. B. ein Angehöriger – vorübergehend durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Wir übernehmen in dieser Zeit die komplette Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. die Ersatzpflege auf max. 8 Wochen pro Jahr.
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Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen sind kleine Alltagshilfen mit großer Wirkung: Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, unterstützen bei Besorgungen oder sorgen einfach für nette Gesellschaft – damit Sie sich zu Hause rundum wohlfühlen.
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Pflegeberatung
Pflegeberatung nach SGB XI
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und erhalten dafür Pflegegeld, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen.
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Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI – Mit den Entlastungsleistungen unterstützt die Pflegeversicherung mit einer monatlichen Pauschale von 131€, um Hilfen im täglichen Alltag zu erhalten.
Ihre Ansprechpartnerin
Stefanie Rütters
E-Mail
Telefon: 006423 54 32 59
Fax: 06423 54 32 60
Wir unterstützen im Einzugsgebiet
- Simtshausen (Ober-/ Mittel-/ Untersimtshausen)
- Wetter
- Amönau
- Treisbach
- Oberrosphe
- Mellnau
- Todenhausen
- Nieder- und Oberasphe
- Frohnhausen
- Wollmar
- Münchhausen
- Ernsthausen
- Berghofen
- Laisa
Zuhause gewiss versorgt
Das eigene Zuhause ist ein Ort der Geborgenheit. Genau dort möchten wir für Sie da sein. Unsere ambulante Pflege ermöglicht es Ihnen, in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben – und dennoch bestens versorgt zu sein. Wir begleiten Sie im Alltag, unterstützen bei Herausforderungen und sind da, wenn Sie uns brauchen.
Unsere Pflegekräfte sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch menschlich engagiert. Sie arbeiten mit Einfühlungsvermögen, Geduld und dem festen Willen, das Leben unserer Klientinnen und Klienten ein Stück leichter zu machen.
Ein Teil der Region
Als regional verwurzelter Pflegedienst kennen wir die Menschen, Wege und Besonderheiten in Münchhausen und Umgebung. Diese Nähe ist für uns ein Vorteil – und ein Versprechen: Wir sind schnell bei Ihnen, kennen Ihre Umgebung und sind immer da, wenn Sie uns brauchen.
Für Angehörige da sein
Pflege betrifft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihre Familien. Wir wissen, wie herausfordernd es sein kann, für einen geliebten Menschen zu sorgen. Deshalb stehen wir auch Angehörigen mit Rat, Mitgefühl und praktischer Unterstützung zur Seite.