Pflegedienst Mobil
Mobile Häusliche Pflege in Greifenstein
Verlässlich. Persönlich. Direkt bei Ihnen zuhause.
Verlässlich. Persönlich. Direkt bei Ihnen zuhause.
Wenn Pflege gebraucht wird, zählt mehr als Fachwissen. Es geht um Vertrauen, Nähe und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Genau dafür steht MHP – Mobile Häusliche Pflegedienst GmbH.
Seit vielen Jahren sind wir in Greifenstein und Umgebung unterwegs, um Menschen dort zu unterstützen, wo sie sich am wohlsten fühlen: in ihrem eigenen Zuhause.
Unsere Stärke: Pflege mit Herz und Struktur
Was uns besonders macht? Wir verbinden fachliche Kompetenz mit echter Menschlichkeit. Unser Team besteht aus erfahrenen Pflegekräften, die nicht nur bestens ausgebildet sind, sondern auch mit Hingabe und Empathie arbeiten. Für uns ist Pflege keine Routine – sondern eine persönliche Aufgabe, die wir mit Respekt und Achtsamkeit erfüllen.
Wir sind regional verwurzelt, kennen die Menschen, Wege und Besonderheiten in Greifenstein und den umliegenden Orten. Diese Nähe ermöglicht schnelle Reaktionszeiten, flexible Einsatzplanung und eine Betreuung, die wirklich zu Ihnen passt.
Ambulante Pflege – individuell und zuverlässig
Unsere ambulante Pflege richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Ob tägliche Unterstützung, medizinische Versorgung oder punktuelle Hilfe – wir sind da, wenn Sie uns brauchen. Dabei legen wir großen Wert auf Verlässlichkeit, Transparenz und persönliche Betreuung.
Wir nehmen uns Zeit. Für Gespräche, für kleine Gesten, für das, was wirklich zählt. Denn gute Pflege beginnt mit Verständnis – und mit einem offenen Ohr.
Unsere Pflegeleistungen
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Grundpflege
Die sogenannte Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Pflege. Sie umfasst alle regelmäßig notwendigen pflegerischen Hilfen im häuslichen Umfeld – wie z. B.:
- Körperpflege
- Unterstützung bei der Ernährung
- Mobilität
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Vorbeugende Maßnahmen
Unser Ziel ist es, Menschen in ihrer gewohnten Umgebung so zu unterstützen, dass sie möglichst lange selbstbestimmt und sicher in ihrem Zuhause leben können.
Unsere Pflegekräfte kommen so oft wie nötig – einmal täglich oder mehrmals am Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt in der Regel die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad (2–5) vorliegt. Je nach Pflegegrad stehen monatlich feste Budgets zur Verfügung, die für ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden können.
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Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von Pflegefachkräften im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Diese Leistungen werden durch eine ärztliche Verordnung des Arztes verordnet und direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Leistungen wie z.B.:
- Medikamentenabgabe und Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Stomaversorgung
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Hauswirtschaft
Die Hauswirtschaftshilfe unterstützt Menschen bei den täglichen Arbeiten zuhause, die im Haushalt anfallen und nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können.
Dazu zählen folgende Aufgaben wie z.B.:
- Die Reinigung der Wohnung
- Wäscheservice
- Ihre Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten oder Vermittlung eines Menüservice
- Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder andere Erledigungen
Mit unserer hauswirtschaftlichen Leitung vereinbaren Sie einen Hauswirtschaftsplan, der Ihren Ansprüchen entspricht.
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Verhinderungspflege
Verhinderungspflege – wenn Sie als Pflegeperson eine Auszeit benötigen!
Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Pflegevertretung einspringt, wenn die Hauptpflegeperson – z. B. ein Angehöriger – vorübergehend durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Wir übernehmen in dieser Zeit die komplette Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. die Ersatzpflege auf max. 8 Wochen pro Jahr.
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Pflegeberatung
Pflegeberatung nach SGB XI
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und erhalten dafür Pflegegeld, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen.
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Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI – Mit den Entlastungsleistungen unterstützt die Pflegeversicherung mit einer monatlichen Pauschale von 131€, um Hilfen im täglichen Alltag zu erhalten.
Ihre Ansprechpartnerin
Verena Ferber
E-Mail
Telefon: 06477 14 26
Fax: 06477 91 10 81
Wir unterstützen im Einzugsgebiet
Greifenstein
- Allendorf
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- Beilstein
- Greifenstein
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- Ulm
Driedorf
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- Heiligenborn
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- Mademühlen
- Münchhausen
- Roth
- Seilhofen
Weitere Orte
- Mengerskirchen
- Mengerskirchen- Winkels
Qualität, die überzeugt
Unsere Leistungen werden regelmäßig geprüft – und mit Bestnoten bewertet. In allen Bereichen, von pflegerischen Maßnahmen über ärztlich verordnete Leistungen bis hin zur Organisation, erreichen wir die höchste Bewertung: „Sehr gut“. Das zeigt: Bei uns sind Sie in besten Händen.
Für Angehörige da sein
Pflege betrifft nicht nur die Betroffenen, sondern auch ihre Familien. Wir unterstützen Angehörige mit Beratung, Entlastung und dem Wissen, dass sie nicht allein sind. Gemeinsam schaffen wir Sicherheit und Vertrauen – Tag für Tag.