Pflegedienst Marienhöhe
Ihr ambulanter Pflegedienst
Verlässliche Betreuung in der Region Darmstadt
Pflege, die bewegt – Betreuung, die berührt.
Zuhause ist der Ort, an dem man sich sicher und geborgen fühlt.
Genau dort möchten wir für Sie da sein – mit Fürsorge, Kompetenz und echter Nähe.
Das Pflegeteam Marienhöhe steht seit vielen Jahren für eine ambulante Pflege, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. In Darmstadt-Eberstadt mit einem großen Umkreis begleiten wir unsere Klientinnen und Klienten mit einem Team, das nicht nur pflegt, sondern versteht!
Unsere Stärke: Der Mensch zählt!
Bei uns steht nicht der Pflegegrad im Vordergrund, sondern der Mensch mit all seinen körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen. Unser Pflegeverständnis basiert auf Respekt, Selbstbestimmung und Würde. Wir sehen den ganzen Menschen – und gestalten unsere Betreuung entsprechend individuell.
Unsere examinierten und speziell qualifizierten Pflegekräfte arbeiten mit Herz und Verstand. Sie bringen nicht nur fachliche Kompetenz mit, sondern auch Empathie, Geduld und ein echtes Interesse am Wohlbefinden unserer Klientinnen und Klienten.
Unsere Pflegeleistungen
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Grundpflege
Die sogenannte Grundpflege ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Pflege. Sie umfasst alle regelmäßig notwendigen pflegerischen Hilfen im häuslichen Umfeld – wie z. B.:
- Körperpflege
- Unterstützung bei der Ernährung
- Mobilität
- Hilfe bei der Ausscheidung
- Vorbeugende Maßnahmen
Unser Ziel ist es, Menschen in ihrer gewohnten Umgebung so zu unterstützen, dass sie möglichst lange selbstbestimmt und sicher in ihrem Zuhause leben können.
Unsere Pflegekräfte kommen so oft wie nötig – einmal täglich oder mehrmals am Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt in der Regel die Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad (2–5) vorliegt. Je nach Pflegegrad stehen monatlich feste Budgets zur Verfügung, die für ambulante Pflegesachleistungen genutzt werden können.
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Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von Pflegefachkräften im häuslichen Umfeld durchgeführt werden, um eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Diese Leistungen werden durch eine ärztliche Verordnung des Arztes verordnet und direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Die Behandlungspflege umfasst eine Vielzahl von medizinischen Leistungen wie z.B.:
- Medikamentenabgabe und Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Stomaversorgung
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Hauswirtschaft
Die Hauswirtschaftshilfe unterstützt Menschen bei den täglichen Arbeiten zuhause, die im Haushalt anfallen und nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können.
Dazu zählen folgende Aufgaben wie z.B.:
- Die Reinigung der Wohnung
- Wäscheservice
- Ihre Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten oder Vermittlung eines Menüservice
- Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder andere Erledigungen
Mit unserer hauswirtschaftlichen Leitung vereinbaren Sie einen Hauswirtschaftsplan, der Ihren Ansprüchen entspricht.
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Verhinderungspflege
Verhinderungspflege – wenn Sie als Pflegeperson eine Auszeit benötigen!
Verhinderungspflege bedeutet, dass eine Pflegevertretung einspringt, wenn die Hauptpflegeperson – z. B. ein Angehöriger – vorübergehend durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Wir übernehmen in dieser Zeit die komplette Pflege- und Betreuungsleistungen bzw. die Ersatzpflege auf max. 8 Wochen pro Jahr.
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Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen sind kleine Alltagshilfen mit großer Wirkung: Wir begleiten Sie bei Spaziergängen, unterstützen bei Besorgungen oder sorgen einfach für nette Gesellschaft – damit Sie sich zu Hause rundum wohlfühlen.
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Familienpflege
Familienpflege bedeutet, dass professionelle Pflegekräfte einspringen, wenn ein Elternteil durch Krankheit, Kur oder einen Krankenhausaufenthalt vorübergehend ausfällt. In dieser Zeit übernimmt der Pflegedienst die Versorgung der Kinder und die Weiterführung des Haushalts, damit das Familienleben möglichst normal weiterlaufen kann.
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Pflegeberatung
Pflegeberatung nach SGB XI
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und erhalten dafür Pflegegeld, dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen.
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Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI – Mit den Entlastungsleistungen unterstützt die Pflegeversicherung mit einer monatlichen Pauschale von 131€, um Hilfen im täglichen Alltag zu erhalten.
Ihre Ansprechpartnerin
Jennifer Graf
E-Mail
Telefon: 06151 97 19 00
Fax: 06151 97 19 10
Wir unterstützen im Einzugsgebiet
- Eberstadt
- Pfungstadt
- Darmstadt-Bessungen
- Seeheim-Jugenheim
Ambulante Pflege, die ankommt
Wir bieten eine breite Palette ambulanter Leistungen – von der Behandlungspflege über hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zur sozialen Betreuung. Dabei sind wir flexibel, zuverlässig und immer persönlich erreichbar.
Ob Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe, Wundversorgung oder Begleitung zum Arzt: Wir sind da, wenn Sie uns brauchen – und zwar dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: in Ihrem Zuhause.
Verlässlichkeit und Nähe
Als regionaler Pflegedienst kennen wir die Wege, die Menschen und die Besonderheiten in Darmstadt und Umgebung. Diese Nähe ermöglicht schnelle Reaktionszeiten, eine persönliche Betreuung und ein echtes Vertrauensverhältnis.
Wir sind nicht nur Dienstleister – wir sind Begleiter. Für unsere Klientinnen und Klienten ebenso wie für ihre Angehörigen. Denn Pflege betrifft oft die ganze Familie. Deshalb bieten wir auch Beratung, Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
- Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI nach §36 / § 45B Entlastungspflege / Verhinderungspflege §39
- Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3 für Erwachsene / Kinder
Ärztlich verordnete Behandlungspflege nach § 37.2 - 37.1a SGB V – Grundpflege/ 37.1a SGB V - Hauswirtschaftliche Versorgung ( bis zu 28 Tage nach Krankenhausentlassung )
Private Leistungen